KFZ Experts Tatli köln
Ihr persönlicher
KFZ-Sachverständiger
KFZ Experts Tatli ist offizieller Partner der TÜV-SÜD Auto Partner GmbH !
Unsere Leistungen
TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs. Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Sie profitieren von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.
Als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation bieten wir Ihnen bundesweit alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an. Unsere Auto Partner profitieren vom Know-how und der Erfahrung einer der größten deutschen Prüforganisationen – dem TÜV SÜD.
TÜV SÜD Auto Partner. Mehr
Unabhängiges
Schaden-
Gutachten
- Wert- & Unfallgutachten
- Kostenlose Vor Ort Begutachtung
- Wir kümmern uns um alles, einschließlich Ihrer Reparatur
- Kommunikation mit den Versicherungen
Amtliche
Haupt- & Abgas-
Untersuchung
- HU & AU
- In und um Köln
- Mehrere Standorte unserer Partnerwerkstatt A.T.U
- Alles was Sie wissen müssen & häufig gestellte Fragen
Neutrale
Prüf- & Fach-
Kompetenz
- Fachkompetente Beratung
- Kurzfristige Termine
- Betreuung bis zur Regulierung des Schadens
- Schaden kann ausgezahlt werden
Fakten & Zahlen der TÜV SÜD AG
Mitarbeiter Weltweit
Standorte
Mrd. Umsatz jährlich
Jahre
Vertrauen schaffen
Umsatz außerhalb
Deutschlands
HATTEN SIE EINEN AUTOUNFALL?
Rufen Sie uns an!
0152/22691672
ODER BRAUCHEN SIE EINE HU/AU?
Schreiben Sie uns einfach!
info@kfz-experts.com
Unser Versprechen
Kompetente Beratung
durch unsere erfahrenen & zertifizierten
KFZ-Spezialisten
Neutrales Gutachten
für die Rechtssicherheit und der bestmöglichen Schadensregulierung
Schneller als Schnell
Kurzfristige Termine regeln Ihren Schadenfall umgehend
Aktuelle Checkliste zum Download
damit Sie bei einem Schadenfall genau wissen was zu tun ist
Wussten Sie schon?
Wir bieten Ihnen Oldtimerbegutachtunge & Gebrauchtwagenchecks an !
Bei 6.500 Verkehrsunfällen
Täglich in Deutschland
auf ein unabhängiges Schadengutachten zur Beweissicherung.
UNSERE GUTACHTEN
Schadengutachten
Sie haben plötzlich einen Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt und wissen nicht wie Sie damit umgehen sollen?
- Unfallgutachten
- Elektronikdefekte
- Rechtssicherheit
- Motorschäden
- Reifenschäden
- Gegenüberstellungen
- Getriebeschäden
- Schäden an Fahrzeuglackierungen
- Beweissicherungen
Unfallgutachten
Sie sind unverschuldeter Teilnehmer eines Verkehrsunfalls und wissen nicht wie Sie weiter vorgehen sollen?
- Ersteinschätzung kostenlos
- Kurzfristige & flexible Termine
- Schnell & unkompliziert
- Vor-Ort-Begutachtungen
- Abrechnung aller Versicherungen
- Berechnung der Reparaturkosten
- Nachweis auf Wertminderung
- Bestimmung aller Fahrzeugwerte
- Fundamentierte Dokumentation
Wertgutachten
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, verkaufen oder versichern lassen und brauchen dazu eine Wertschätzung?
- Bewertung von Oldtimern
- Leasingrückläufer
- Wiederbeschaffungswert
- Händlereinkaufswert
- Marktwert
- Gebrauchtwagencheck
- Zustandsnote
- Händlerverkaufswert
- H-Kennzeichen
Werde ein Teil unseres Teams
Wir suchen laufend KFZ-Sachverständige, -Prüfingenieure & Gutachter (m/w/d)
Amtliche Tätigkeiten
Klicken Sie auf die angeführten amtlichen Tätigkeiten, um mehr darüber zu erfahren
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten, z.B. eines Prüfingenieurs des TÜV SÜD, vorgelegt werden muss.
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO.
Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).
Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber
Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt
Für Nkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.
Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Bitte beachten Sie dass die Durchführung der SP fristgerecht erfolgen muss. Bei Überschreitung der SP-Frist muss zusätzlich die Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15.10.1998 in Kraft getreten und seit dem 11.11.2010 unbefristet gültig. Die bisher erstellten Tempo 100-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren zu dürfen.
Eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt).
TÜV SÜD Auto Partner mit besonderer Qualifikation dürfen unter bestimmten Voraussetzungen neue ADR-Zulassungsbescheinigungen ausstellen.
TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
HU/AU
Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz – unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen.
Geprüft werden dabei hauptsächlich:
– Brems-, Licht- & Lenkanlage
– Sichtverhältnisse & Umweltbelastung
– Achsen, Aufhängung, Räder & Reifen
– Fahrgestell, Rahmen, Aufbau & Identifizierung
Grundsätzlich gilt:
Ein neuer PKW muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, danach im Zweijahresrhythmus. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild geben alle nötigen Informationen.
In der Zulassungsbescheinigung ist der Termin der nächsten HU eingestempelt oder bei Neufahrzeugen eingedruckt.
Auf der HU-Plakette steht das Jahr der nächsten Prüfung im Zentrum der Plakette (z.B. “17” für 2017). Die Plakette ist so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig wird, oben steht (12-Uhr-Position).
Mehr bei TÜV SÜD.
Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist eine hoheitliche Tätigkeit. Sie dient allein dem Schutz der Allgemeinheit, sprich dem Schutz von Leib und Leben. Sie ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung sowie eine Funktions- und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug dar. Unsere Sachverständigen führen daher bei allen Fahrzeugen die Prüftätigkeit ohne Montage- und Zerlegungsarbeiten durch.
Mehr bei TÜV SÜD.
Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz. Sie sollten schleunigst Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann werden Sie von der Versicherung belangt.
Mehr bei TÜV SÜD.
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen.
Unser Tipp:
Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.
Jetzt Termin vereinbaren
und ein/e professionelle/s
HU/AU oder Gutachten
erhalten !