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KFZ-Sachverständiger

KFZ-Experts Tatli ist offizieller Partner der TÜV-SÜD Auto Partner GmbH !

Unsere Leistungen

TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs. Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunter­nehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.

Sie profitieren von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.

Als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation bieten wir Ihnen bundesweit alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an. Unsere Auto Partner profitieren vom Know-how und der Erfahrung einer der größten deutschen Prüforganisationen – dem TÜV SÜD.

TÜV SÜD Auto Partner. Mehr

Unabhängiges

Schaden-

Gutachten

Amtliche

Haupt- & Abgas-

Untersuchung

Neutrale

Prüf- & Fach-

Kompetenz

Fakten & Zahlen der TÜV SÜD AG

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Unser Versprechen

Kompetente Beratung

durch unsere erfahrenen & zertifizierten
KFZ-Spezialisten

Neutrales Gutachten

für die Rechtssicherheit und der bestmöglichen Schadensregulierung

Schneller als Schnell

Kurzfristige Termine regeln Ihren Schadenfall umgehend

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Bei 6.500 Verkehrsunfällen
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hat man als Unfallgeschädigter grundsätzlich immer das Recht
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UNSERE GUTACHTEN

Schadengutachten

An einem Kraftfahrzeug kann es zu vielen verschiedenen Schäden kommen. Ob ein Schaden aufgrund eines Verkehrsunfalls, ein Betriebsschaden zum Beispiel am Motor oder eine mangelhaft ausgeführte Reparatur verursacht wurde, ein objektives sachverständiges Gutachten dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist darüber hinaus Grundvoraussetzung für eine korrekte Schadensregulierung.

Leistungen zum Schadengutachten

Kosten für Schadengutachten 

Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen werden.

Unfallgutachten

Wir als KFZ-Sachverständige bieten Ihnen Unterstützung an. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch mögliche Kosten für den Sachverständigen. Ein neutrales Unfallgutachten unsererseits sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung. Im Gutachten werden die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung, sowie die entsprechenden Fahrzeugwerte ermittelt.

Leistungen zum Unfallgutachten

Wertgutachten

Ein neutrales Wertgutachten beinhaltet eine Dokumentation des Fahrzeugzustands inklusive Zubehör und Sonderausstattung, getätigten Investitionen sowie eine Erfassung der Schäden und Mängel, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen. Gerne beraten wir Sie im Vorhinein, welche Art der Bewertung für Sie die Richtige ist. Unsere Sachverständigen begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort oder direkt an einer unserer Prüfstellen.

Leistungen zum Wertgutachten

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Wir suchen laufend KFZ-Sachverständige, -Prüfingenieure & Gutachter (m/w/d)

Amtliche Tätigkeiten

Klicken Sie auf die angeführten amtlichen Tätigkeiten, um mehr darüber zu erfahren

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten, z.B. eines Prüfingenieurs des TÜV SÜD, vorgelegt werden muss.

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO.

Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden.  Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).

Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber

Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt
Für Nkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Bitte beachten Sie dass die Durchführung der SP fristgerecht erfolgen muss. Bei Überschreitung der SP-Frist muss zusätzlich die Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15.10.1998 in Kraft getreten und seit dem 11.11.2010 unbefristet gültig. Die bisher erstellten Tempo 100-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren zu dürfen.

Eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt).

TÜV SÜD Auto Partner mit besonderer Qualifikation dürfen unter bestimmten Voraussetzungen neue ADR-Zulassungsbescheinigungen ausstellen.

TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.

HU/AU

Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz – unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen.

Geprüft werden dabei hauptsächlich: 

– Brems-, Licht- & Lenkanlage

– Sichtverhältnisse & Umweltbelastung

– Achsen, Aufhängung, Räder & Reifen

– Fahrgestell, Rahmen, Aufbau & Identifizierung

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen.

Unser Tipp:

Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.

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